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Rauchwarnmelderpflicht

In mehreren Bundesländern sind Rauchwarnmelder vorgeschrieben. Diese Vorschrift wird ca. 600 Menschen im Jahr das Leben retten. Verwenden Sie kein No Name Produkt, den die vorgeschriebenen Rauchmelder müssen nach EN 14604 geprüft sein. Leider werden immer wieder in Hamburg ungeprüfte Rauchmelder verkauft. Sollten bisher von Ihnen gekaufte Rauchmelder dieses Prüfzeichen nicht haben, müssen diese wieder ausgetauscht werden.

Kein Geld gespart mit günstigen Rauchmeldern!

Ein günstiger Rauchmelder hat eine Lebensdauer von 5 Jahren und eine 9V Batterie hält in diesem Rauchmelder nur ein Jahr. Ein Rechenbeispiel: Ein günstiger geprüfter Rauchmelder kostet 18,- Euro und eine 9V Qualitätsbatterie kostet 4,50 Euro. Macht in 10 Jahren 2 Rauchmelder und 8 Batterien sind 72,- Euro.

Ein Daitem Qualitätsrauchmelder mit

* 10 Jahren Rauchmelder Lebensdauer durch verschmutzungsgrad Nachstellung
* 10 Jahre Batteriebetrieb durch Lithium Hochleistungsbatterie
* 10 Jahren Herstellergarantie
* integrierter Beleuchtung im Alarmfall, leuchtet den Fluchtweg aus
* Störmeldungen werden nur am Tage ausgegeben. Viele Rauchmelder melden nachts Batteriestörung weil die Temperatur abgesengt wird oder im Schlafzimmer das Fenster nachts auf ist.
* der Rauchmelder läst sich temporär abschalten
* der Alarm läst sich durch Tastendruck stoppen
* Rauchmelder sind per Kabel oder Funk vernetzbar

Hamburgische-Bauordnung §45 (6):
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.

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